AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen 4visionfactory GmbH & Co. KG. (im folgenden „4visionfactory“ genannt) und dem Kunden.Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die 4visionfactory diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.

HRA-Nummer: 84952

§ 1 Vertragsschluss

1.1 Verträge zwischen der 4visionfactory und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die 4visionfactory zustande.

1.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der 4visionfactory und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

1.3 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

1.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch die 4visionfactory nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die 4visionfactory verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

1.5 An unser Angebot sind wir 14 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.

§ 2 Rechnungsstellung

2.1 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

2.2 Die 4visionfactory ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

2.3 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise rein netto ohne Mehrwertsteuer.

2.4 Sofern nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der 4visionfactory. Die 4visionfactory ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über Dritte in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

2.5 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht Termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der 4visionfactory sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der 4visionfactory in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

3.1 Die 4visionfactory ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit der Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.

3.3 Darüber hinaus ist die 4visionfactory berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu berechnen:
20% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
30% der vereinbarten Vergütung bis 3 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10% der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.

3.4 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die 4visionfactory berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen mindest Sollzinsen und Provisionen der Großbanken zu berechnen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.

3.5 Die 4visionfactory ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter §5 dieser Bedingungen.

§ 4 Rücktritt

4.1 Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die 4visionfactory zu leisten:
a. Die Planung und Organisation sowie Geländemiete sind in voller Höhe zu zahlen.
b. Von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
35% bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn,
50% bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn,
75% bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn,
85% bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn,
100% danach oder bei Nichtantritt.

4.2 Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die 4visionfactory ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

4.3 Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der 4visionfactory.

4.4 Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

4.5 Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die 4visionfactory als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die 4visionfactory für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

4.6 Für jeden Fall des Rücktrittes der 4visionfactory wird die Haftung von der 4visionfactory gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

4.7 Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.

4.8 Ist bei der im Rahmen eines Gutscheinerwerbs vorab bezahlter Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder technischen Defektes die Leistungserbringung durch die 4visionfactory zum vereinbarten Termin unmöglich, behält sich die 4visionfactory vor, eine Ersatzleistung zum vereinbarten Termin anzubieten, die Vertragsleistung an einem Ausweichtermin anzubieten oder die Gutscheinsumme auszubezahlen. Ansprüche gegenüber Dritten sowie dem Kunden zusätzlich entstandene Kosten werden von der 4visionfactory nicht erstattet.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung der 4visionfactory gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die 4visionfactory herbeigeführt wurde.

5.2 Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der 4visionfactory und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der 4visionfactory grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der 4visionfactory mit erhöhtem Risiko kann die 4visionfactory die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses des Kunden verlangen.

5.3 Soweit die 4visionfactory im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde die 4visionfactory von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der 4visionfactory gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

5.4 Die 4visionfactory übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die 4visionfactory von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der 4visionfactory gegenüber erhoben werden.

§ 6 Miete / Verleih

6.1 Soweit die 4visionfactory Technik und Equipment jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Materialien einzustehen. Für Ersatzansprüche der 4visionfactory ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die 4visionfactory ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.

§ 7 Vermittlung von Leistungen

7.1 Die 4visionfactory haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

7.2 Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die 4visionfactory von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

7.3 Soweit die 4visionfactory als Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der 4visionfactory hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die 4visionfactory so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäfte von der 4visionfactory vermittelt worden. Die 4visionfactory hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung/Auftragserteilung, dass die Gäste der Veranstaltung oder Reise volljährig, in Begleitung mindestens einer erziehungsberechtigten Person oder mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigen teilnehmen.

8.2 Der 4visionfactory steht das Recht zu, auch während der Dauer der Veranstaltungen vom Vertrag zurückzutreten, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignung körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt.

8.3 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der 4visionfactory nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der 4visionfactory erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

8.4 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

8.5 Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die 4visionfactory begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der 4visionfactory unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die 4visionfactory nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

8.6 Alle personenbezogenen Daten, die der 4visionfactory zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

§ 9 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Leistungsbeschreibung, oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen, oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


Weitere rechtliche Hinweise finden Sie auf unserer Datenschutzseite und im Impressum.